Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont
Aus dem Handelsblatt-Archiv: Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.
Eine neue Urteilsentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bietet Familien die Möglichkeit, von der Erbschaftsteuerfreiheit für Land und Haus zu profitieren, ohne das Grundbuch zu ändern. Um diese Steuerersparnis zu nutzen, sollten die Erben nun eher den Gärtner als den Notar hinzuziehen. Der BFH-Richter entschied, dass der Begriff des „bebauten Grundstücks“ im Erbschaftsteuergesetz alle Flächen umfasst, die als wirtschaftliche Einheit festgestellt werden.
Dazu zählen nicht nur der mit dem Wohnhaus bebauerte Flurstück, sondern auch benutzte Gartengrundstücke und Wegegrundstücke. Die Feststellung dieser wirtschaftlichen Einheit gilt als bindend für das Finanzamt, das das Grundstück bewertet. Angesichts der bisherigen Unsicherheit in der Anwaltshaftung empfiehlt die Beratung, die wirtschaftliche Einheit durch einheitliche Hecke, Sichtachsen und Sitzgelegenheiten zu betonen.
Erben sollten den Feststellungsbescheid des Belegenheitsfinanzamts auf jeden Fall überprüfen und innerhalb eines Monats Einspruch erheben, wenn sie der Feststellung nicht zustimmen.
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