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Immobilien: Mietrecht-Reform trifft Vermieter hart – Hunderte Euro weniger

Welche Einschränkungen die jetzt vorgestellten Reformpläne von Justizministerin Hubig für Eigentümer und Vermieter vorsehen – und wie sehr sie den Markt verändern werden.

Immobilien: Mietrecht-Reform trifft Vermieter hart – Hunderte Euro weniger

Die neuen Mietrechtsreformen in Deutschland werden Privatvermieter hart treffen, so warnen Experten. Der neue Gesetzentwurf, vorgeschlagen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, beinhaltet erhebliche Veränderungen für rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland. Diese Änderungen umfassen mehr Regulierung, neue Fristen und strengere Regeln zum Mieterschutz.

Ein wichtiger Teil des Gesetzespakets sieht einen neuen Preisdeckel für möblierte Wohnungen vor. Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten müssen künftig offenlegen, wie viel sie für eine Möblierung verlangen, bevor es zur Mietzusage kommt. Mieter werden nur die Miete zahlen müssen, die ohne Möblierung zulässig wäre. Vermieter können jedoch den Möblierungszuschlag nachträglich ausweisen, was ursprünglich nicht vorgesehen war.

Die Wohnung würde nun zwei Jahre lang als "unmöbliert" eingestuft werden, was die Mietpreisbremse beeinflusst.

Neu ist auch eine Schonfrist bei Mietrückständen für Mieter, die ihre Zahlungen verschieben. Wenn ein Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhält, wird diese ungültig, wenn er oder eine öffentliche Stelle innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände begleicht. Dieses neue Regelung bedeutet, dass Mieter nun eine zweite Chance haben, die Räumungsklage abzuwenden.

Allerdings gibt es Bedenken, dass dieses neue Regelung auch Zahlungsunfähigen hilft, anstatt Zahlungsunwilligen.

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