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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Wann gibt es für eine Beerdigung Sonderurlaub?

Wollen Arbeitnehmende zur Beerdigung eines Angehörigen gehen, müssen sie sich den Tag freinehmen. Einigen steht hierfür Sonderurlaub zu - aber nicht allen.

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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Wann gibt es für eine Beerdigung Sonderurlaub?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich bezahlt fernbleiben, um einer Beerdigung zu besuchen, laut Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt, wenn sie "für eine kurze Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert" sind. Hierzu zählen auch die Beerdigungen naher Angehöriger. Es gibt jedoch vertragliche Ausnahmen, betont der Arbeitsrechtexperte Alexander Bredereck.

In modernen Arbeitsverträgen ist Paragraph 616 oft ausgeschlossen, so der Anwalt. Dies ist zwar umstritten, aber nach der übergroßen Rechtsauffassung zulässig. Wer trotz eines solchen Arbeitsvertrags zur Beerdigung geht, kann den Lohn für den Tag streichen lassen. Eine Abmahnung oder Kündigung wäre aber unwirksam, sagt Bredereck.

Wer "naher Angehöriger" ist, kann im Vertrag definiert sein. Im Allgemeinen sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister davon ausgeschlossen. Großeltern oder Schwiegereltern seien jedoch vorsichtig. Freunde zählen sicherlich nicht als Angehörige.

Es empfiehlt sich, frühzeitig über den Beerdigungstermin mit Vorgesetzten zu sprechen, obwohl bezahlter Sonderurlaub zustehen oder ein Tarifvertrag dies ausschließt. "Es gibt viele Möglichkeiten, sich vernünftig zu einigen", betont Alexander Bredereck, wie zum Beispiel bezahlten Urlaub oder Überstunden. Der Experte kennt aus der Praxis keine Streitfälle um den Besuch von Beerdigungen, auch wenn Betroffene manchmal gar nicht arbeitsfähig sind und krankgeschrieben sind, wenn eine sehr nahe stehende Person gestorben sei.

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