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Steuer: Worauf Eltern beim Vermieten an die eigenen Kinder achten müssen

Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, bietet ihnen nicht nur eine Bleibe, sondern kann auch von Steuervorteilen profitieren. Drei Regeln, damit der Plan aufgeht.

Steuer: Worauf Eltern beim Vermieten an die eigenen Kinder achten müssen

Am 4. September 2026 wurde im Handelsblatt Immobilien ein Artikel über die steuerlichen Vorteile, die Eltern genießen können, wenn sie ihre eigenen Kinder mieten, veröffentlicht. Der Artikel betont drei entscheidende Regeln, um diese Vorteile zu maximieren und Steuern zu sparen.

Zuerst sollte die Miete an das Kind angemessen sein und sich an der ortsüblichen Miete orientieren. Wenn der Mietvertrag deutlich unter der 66-Prozent-Schwelle liegt, verliert der Vermieter schnell steuerliche Vorteile. Das Finanzamt erkennt nur dann die volle Absetzbarkeit an, wenn der Vermieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt.

Zweitens sollten die Eltern einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen, der klare und definitiven Regelungen enthält. Janina Werner, Rechtsanwältin, empfiehlt, Punkte wie die beteiligte Wohnung, die Mietsumme, die Zahlungsfristen, die Aufteilung von Nebenkosten, eine Kaution und Kündigungsregeln zu spezifizieren. Der Vertrag darf keine "familiäre Absprache" sein, sondern muss wie ein herkömmlicher Mietervertrag durchgesetzt werden.

Drittens ist es wichtig, zwischen Unterhalt und Miete eine klare Trennung zu machen. Wenn Eltern und Kind regelmäßig, nachvollziehbar und separat bezahlen, kann der Mietvertrag als echte Vermietung angesehen werden. Der Finanzamt akzeptiert Werbungskosten nur, wenn er die Mietzahlungen nachvollziehen kann. Die Art der Beziehung zwischen Eltern und Kind spielt in einem Mietverhältnis keine Rolle, so Barent von Haus & Grund.

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