Vermögen: Wann sich ein Ehevertrag lohnt – und was er kostet
Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Doch ohne Vertrag gelten starre Regeln. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Paare mit Kindern kann das teuer werden.
Eheverträge sind nicht unbedingt unerwünscht, teuer oder unromantisch – einige Paare finden sie sinnvoll. Ohne individuellen Vertrag gelten Partner nach der Hochzeit in einer Zugewinngemeinschaft und teilen während der Ehe erwirtschaftete Vermögenswerte auf, wenn sie sich scheiden. Die Kosten für Verträge variieren stark, je nach den Umständen des Einzelfalls.
Anwälte und Notare erläutern, welche Regeln ohne Vertrag gelten, wie die Gebühren zusammengesetzt werden und wie man Geld sparen kann. Ohne Vertrag teilen sich Paare bei Scheidung Vermögenswerte, die sie während der Ehe erzielt haben, über den Zugewinnausgleich. Substanzen wie Schenkungen und Erbschaften bleiben außen vor. Ein Partner, der in einem erfolgreichen Unternehmen tätig ist, kann damit einen hohen Zugewinn erreichen.
Auch Immobilien und Rentenanwartschaften werden aufgeteilt. Die Ansprüche auf Altersrente werden als Versorgungsausgleich bezeichnet. Zusätzlich kann ein nachehelicher Unterhalt bestehen. Die Höhe des Zugewinnausgleichs wird berechnet, wenn Partner vor der Hochzeit ihr Vermögen dokumentieren. Falls dies nicht erfolgt, geht das Gericht von null ab.
Ein Ehevertrag regelt in der Regel eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, in der Partner individuelle Regelungen treffen können. Häufig werden in einem solchen Vertrag Gesellschaftsanteile oder Immobilien vom Zugewinnausgleich ausgenommen und nacheheliche Unterhaltszahlungen vereinbart. Immer häufiger treffen vermehrt gut ausgebildete und beruflich erfolgreiche Frauen Eheverträge, um ihre Karriere und ihr Einkommen trotz reduzierter Arbeitszeit nachzuschieben.
Das könnte durch Unterhaltszahlungen geschehen. Ein Erfolgsvorfall für Anwälte ist die Überprüfung von Eheverträgen, da häufig Streit über die Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit besteht. Noch unerachtet ist es möglich, sich vor Schulden des Partners zu schützen, wenn Partners keine gemeinsam einen Kredit aufnehmen oder füreinander bürgen.
Allerdings beeinträchtigen Schulden die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Ein Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt einer Ehe geschlossen werden, oft kurz vor der Hochzeit, aber auch vor einer Scheidung.
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