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3 Optionen für Ex-Partner: Scheidung: Was passiert mit Haus und Immobilienkredit?

Lassen sich Ehepaare scheiden, ist nicht zuletzt zu klären, wie es mit Haus und Immobilienkredit weitergeht. Welche Optionen es gibt und was dabei zu beachten ist.

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3 Optionen für Ex-Partner: Scheidung: Was passiert mit Haus und Immobilienkredit?

Zwei Personen, nachdem sie sich verheiratet haben und ein Eigenheim erworben haben, scheiden sich. Was passiert mit dem Haus und dem damit verbundenen Immobilienkredit? Es gibt drei Optionen.

Option 1 besteht darin, dass einer der Partner das Haus übernimmt und den anderen Partner bezahlt. Zunächst gilt, dass Kredit und Immobilie als getrennt betrachtet werden sollten. Die Kreditverträge und die Immobilie werden vom Kreditgeber getrennt behandelt. Der Partner, der den Darlehensvertrag unterschrieben hat, muss weiterhin die monatlichen Kreditraten bezahlen.

Andererseits stellt sich die Frage, ob der verbleibende Partner allein genügend Einkommen und Sicherheiten für den Kredit vorweisen kann. Die Immobilie muss bei einer Übertragung auf einen Partner ein Grundbuchnotar zur Änderung des Grundbuchs beauftragen. Dabei wird der aktuelle Verkehrswert der Immobilie minus der noch zu zahlenden Restschuld des Kredits berechnet.

Option 2 ist der Verkauf der Immobilie und der vorzeitige Abschluss des Kredits. Überlegungen müssen jedoch getroffen werden, welcher Bankkunde die Entschädigung für den entgangenen Kreditgewinn erhält. Zehn Jahre nach Kreditabschluss steht dem Kreditnehmer nach dem deutschen Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung.

Option 3 sieht ein gemeinsames Bleiben vor, indem beide Partner die Immobilie vermieten. Dies bringt jedoch eine Möglichkeit der Haftung mit sich, da beide Ex-Partner weiterhin Gesamtschuldner bleiben. Die Kosten und Gewinne werden entsprechend den Eigentumsanteilen geteilt.

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