Altersvorsorge: Früher in Rente? So lassen sich die Abschläge ausgleichen
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Freiwillige Sonderzahlungen können die Nachteile ausgleichen. Doch die Investition kostet - und ist eine Wette auf die Zukunft.
Die gesetzliche Rente steht an einem Reformpunkt, wobei das Renteneintrittsalter erhöht und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden soll. Doch was, wenn man schon früh in Rente gehen möchte? Versicherte müssen dann Abschläge für ihren vorgezogenen Renteneintritt hinnehmen. Diese können durch Sonderzahlungen teilweise ausgleichen, allerdings gibt es Bedingungen und Kosten, die dabei berücksichtigt werden müssen.
Ein Abschlag von 0,3 Prozent von den erworbenen Rentenansprüchen pro Monat, in dem die Altersrente vor dem regulären Rentenalter beginnt, wird von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angegeben. Bislang kann die Altersrente ab 63 Jahren erfolgen, aber künftig nur noch bis zu 36 Monate vor dem Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Dies entspricht einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent.
Um Abschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen, müssen Versicherte eine gesonderte Rentenauskunft beantragen. Dabei erklären sie die Absicht, vorzeitig in Rente zu gehen, und erhalten eine Auskunft über die Höhe der Rente und der Abschläge sowie die erforderliche Sonderzahlung. Diese Zahlungen können bis zur Maximalhöhe innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten überwiesen werden.
Wer Ausgleichszahlungen leisten kann, muss mindestens 50 Jahre alt sein und genügend Beitragszeiten vorweisen können, um die Voraussetzungen für eine Altersrente mit Abschlägen zu erfüllen. Die Sonderzahlungen hängen von der Rentenhöhe und den prozentualen Abschlägen für den gewünschten Renteneintritt ab. Für einen Standardrentner mit 45 Rentenpunkten und einem Renteneintritt 48 Monate vor dem Regelalter könnten maximal 7,57 Rentenpunkte ausgeglichen werden, was 73.141 Euro entspricht.
Für einen Renteneintritt drei Jahre vor dem Regelalter würden 5,45 Rentenpunkte ausgleichen, was 52.658 Euro entsprechen.
Die meisten versuchen jedoch nicht, diese maximalen Beträge auszugleichen, da Rentenbeiträge nur bis zu einer Höhe von 30.800 Euro pro Jahr als steuerlich absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen zählen. Die Ausgleichszahlungen sollten daher auf mehrere Jahre verteilt werden, was einen neuen Antrag erfordert. Eine vorgezogene Altersrente ist jedoch nicht zwingend, selbst wenn im Antrag die Beabsichtigung dargelegt wird.
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