Drohender Jobverlust: Vorsicht, Falle! Wie Führungskräfte ihre schleichende Degradierung erkennen – und gegensteuern
Wenn Arbeitgeber unliebsame Manager ohne hohe Abfindungen loswerden wollen, greifen sie oft zu Tricks. Die wichtigsten Warnsignale und juristischen Gegenmaßnahmen.
Arbeitgeber stellen zunehmend Führungskräfte schleichend der Kündigung aus, oft ohne offensichtliche Anzeichen. Dies geschieht, um hohe Abfindungen zu vermeiden, so Jurist Christoph Abeln. In seinem Buch „Vom Karriereknick zum Comeback“ gibt er Anwälten Tipps, wie man sich dieser Entmachtung wehrt.
Warnsignal 1: Beförderung zum Geschäftsführer. Wenn ein leidenschaftlicher Bereichsleiter, der seit Jahren in einem Unternehmen arbeitet, plötzlich Geschäftsführer wird, kann dies bedeuten, dass der Kündigungsschutz endet. Der neue Vertrag ersetzt alle bisherigen Rechte. DFK-Anwalt Nils Schmidt empfiehlt, den alten Arbeitsvertrag zu behalten und Sonderkündigungsschutz, eine Rückkehrklausel und eine Abfindung zu verhandeln.
Warnsignal 2: Neue Doppelspitze. Wenn ein erfahrenem Bereichsleiter plötzlich Co-Manager wird, könnte dies eine schleichende Entmachtung sein. Eine Doppelspitze dient nicht zwangsläufig der Unterstützung, sondern kann zur Demontage des Personal beitragen. Es ist ratsam, die vertragsgemäße Beschäftigung zu fordern und die Verantwortlichkeiten der Co-Chefs klar zu definieren.
Warnsignal 3: Versetzung ins Ausland. Versetzung nach Indien oder anderem Ausland kann auch eine Entmachtung sein, insbesondere nach 50 Jahren im Unternehmen. Der Arbeitgeber könnte die Position nach der Rückkehr neu besetzen, ohne den Mitarbeiter zuvor davon zu informieren. Diese Gegenmaßnahme erfordert ein sorgfältiges Dokumentieren von Entmachtungsfällen.
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