Elektromobilität: Unterschiedlich hohe Ladepreise: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln
Das Laden von E-Autos ist unterwegs oft unübersichtlich und teuer. Das Landgericht München hat nun im Streit um Ladepreise ein Urteil gefällt, das die Tarifmodelle der Branche verändern könnte.
Das Landgericht München I hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das zur Reformierung des deutschen Lademarktes für Elektroautos führen könnte. Das Gericht entschied, dass der Betreiber von Ladekarten, Digital Charging Solutions (DCS), keine höheren Preise für das Laden an öffentlichen Ladestationen verlangen darf als die Kunden der Ladesystembetreiber, EWE Go, urteilte das Gericht.
DCS gehört zu je einem Drittel von BMW, Mercedes und BP und betreibt auch Ladekarten anderer Hersteller. Das Urteil legte auch eine Blockiergebühr für DCS-Kunden für die Registrierung deklarierend unzulässig fest. Durch das Urteil könnten Unternehmen wie DCS ab jetzt rückwirkend Schadenersatz von EWE Go fordern. Es ging im Streit um die Frage, warum die Preise für das Laden an denselben Ladestationen so unterschiedlich sind.
Die Richter befanden, dass die Preisunterschiede nicht nachvollziehbar sind und für einen wettbewerbsfähigen Angebote unangemessen hoch sein können. Die Entscheidung ist für die Branche besonders relevant, da das Gericht die EU-Vorgaben weit auslegt und diskriminierende Preisunterschiede verbietet.
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