Elektromobilität: Unterschiedlich hohe Ladepreise: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln
Das Laden von E-Autos ist unterwegs oft unübersichtlich und teuer. Das Landgericht München hat nun im Streit um Ladepreise ein Urteil gefällt, das die Tarifmodelle der Branche verändern könnte.
Das Landgericht München I hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Preisgestaltung an öffentlichen Ladestationen für Elektroautos haben könnte. Die Entscheidung legt fest, dass Ladestationenbetreiber wie EWE Go keine höheren Preise pro Kilowattstunde verlangen dürfen als Kunden der Ladekartenbetreiber.
Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Blockiergebühr für Kunden der Ladekartenbetreiber als unzulässig erklärt. EWE Go berechnete 52 Cent pro Kilowattstunde für Schnellladen über die eigene App, während der Ad-hoc-Preis ohne vorherige Registrierung 79 Cent betrug. Das Gericht stellte fest, dass solche Preisunterschiede für Verbraucher nicht nachvollziehbar sind und dass der Ladestationenbetreiber während des gesamten Zeitraums seit dem 13. April 2024 für eventuelle Schäden haftbar gemacht wird.
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