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Krankmeldung: Wie sich Arbeitgeber gegen Blaumacher wehren können

Aus dem Handelsblatt-Archiv: Ein Mitarbeiter meldet sich immer an Brückentagen und montags krank? Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Firmen bei Verdacht auf Blaumachen.

Krankmeldung: Wie sich Arbeitgeber gegen Blaumacher wehren können

Die Krankenstandsrate in Deutschland blieb im letzten Jahr leicht stabil, stand aber weiter bei etwa 18,6 Tagen krank pro Arbeitnehmer im Jahr 2025. Im Jahr 2021 hatten deutsche Arbeitnehmer nur rund 13 Tage aus Krankheit aus. Es ist unklar, wie viele krankgemeldet haben, weil es sich um "Blaumacher" oder vorgetäuschte Krankheiten handelt. Eine Umfrage zeigt, dass mehr als jeder Vierte bereits einmal gefehlt hat, obwohl er fit genug für die Arbeit gehalten hätte.

Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt krankmeldet, obwohl er arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen. Er kann dann Maßnahmen ergreifen. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind, sowie, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erst vorgelegt werden, wenn diese länger als drei Tage dauert. Seit 2023 übermittelt die Krankenkasse direkt die Bescheinigung an den Arbeitgeber.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht durch eine Attest nachweisen kann, hat der Arbeitgeber das Recht, die Zahlung zu verweigern. Manche Unternehmen setzen zusätzliche Sanktionen durch, wie Abmahnungen oder Kündigung. Um Blaumachen nachzuweisen, kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse hinzuziehen. Allerdings dauert es bis zu einer Überprüfung mehrere Tage oder Wochen. Eine Detektei kann auch in Betracht gezogen werden, ist aber mit Risiken verbunden.

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