Justiz: Streit um Augenscreening – Gericht prüft dm-Angebot
Die Drogeriemarktkette dm bietet seit gut einem Jahr Augenscreenings in Filialen an. Nun prüft das Landgericht Karlsruhe, ob das Angebot rechtlich zulässig ist.
Der Streit um Augenscreening-Dienste in dm-Filialen konzentriert sich auf die Frage, ob das Angebot rechtlich zulässig ist. Die Drogeriemarktkette dm hat seit etwa einem Jahr ein Augenscreening-Angebot in ausgewählten Filialen. Dem Unternehmen zufolge verstößt das Angebot nicht gegen geltendes Recht, wie Geschäftsführer Sebastian Bayer erklärte.
Dm beantragt rechtssichere Klärung des Angebots, der der Wettbewerbszentrale entgegensteht. Diese bricht mit verschiedenen rechtlichen Vorgaben, einschließlich des Heilpraktikergesetzes, da das Augenscreening von Menschen durchgeführt wird, die keine Ärzte sind. Dm behauptet, dass das Screening mit Künstlicher Intelligenz durchgeführt wird und ärztlich geprüft wird.
Die Bewertung der Screenings soll ersetzen, aber nicht eine medizinische Diagnose oder untersuchen. Bis jetzt gibt es keine Zahlen zur Nutzung des Angebots. Es bestehen jedoch Kooperationen mit zwei Krankenkassen, die das Angebot in ihren Tarifen anbieten.
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