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Autoversicherung: Überhöhte Werkstattkosten – BGH entlastet Kaskoversicherer

Sind Kaskoversicherer für übertrieben hohe Werkstattkosten zuständig? Nein, entschied der BGH. Was Versicherungsnehmer jetzt beachten sollten.

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Autoversicherung: Überhöhte Werkstattkosten – BGH entlastet Kaskoversicherer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat klargestellt, dass Kaskoversicherungen nicht haftbar gemacht werden für zu hohe Werkstattkosten, die von einer Werkstatt berechnet werden. Das Werkstattrisiko liegt beim Versicherungsnehmer, da im Versicherungsvertrag die Übernahme „erforderlicher Kosten“ für eine fachgerechte Reparatur verpflichtend festgelegt ist.

Diese Regelung bezieht sich nicht auf das Kaskoversicherungsrecht, sondern auf das Haftpflichtrecht. Der BGH hat bereits ähnliche Entscheidungen im Haftpflichtrecht getroffen, um sicherzustellen, dass Geschädigte nicht für überhöhte oder fehlerhafte Werkstattleistungen aufkommen müssen. Der Versicherer HUK24 hat das Urteil begrüßt und betont, dass nur tatsächlich erforderliche und angemessene Reparaturkosten erstattet werden sollten.

Verbraucher sollten bei der Auswahl einer Kaskoversicherung darauf achten, dass sie über die Bedingungen informiert werden, insbesondere in Bezug auf das Werkstattrisiko. Sie sollten auch die Werkstattrechnungen genau überprüfen und im Zwegefall Kostenvoranschläge der Werkstatt einbringen, um sicherzustellen, dass sie nicht für überhöhte Kosten aufkommen müssen.

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