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Autoversicherung: BGH prüft: Zahlt Kaskoversicherer überhöhte Werkstattkosten?

Eine Frau klagt gegen ihre Kaskoversicherung: Bleibt sie auf strittigen Reparaturkosten sitzen? Der BGH prüft, wer beim Werkstattrisiko zahlen muss.

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Autoversicherung: BGH prüft: Zahlt Kaskoversicherer überhöhte Werkstattkosten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob ein Autoversicherungsgesellschaft - genauer gesagt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung - für überhöhte Werkstattkosten haftbar gemacht werden kann. Das Werkstattrisiko regelt, wer die Kosten für unnötige Reparaturen trägt, wenn eine Werkstatt sie überteuert, fehlerhaft oder nicht durchgeführt berechnet.

Das Recht des Kaskoversicherers ist hier umstritten, und der BGH wird es untersuchen. Der Fall betrifft eine Frau, die 2020 in einen Unfall verwickelt war und von ihrer Vollkaskoversicherung Geld für Reparaturen zurückfordern wollte. Die Kaskoversicherung zahlte zwar, aber zusätzlich etwa 390 Euro wegen überhöhter Werkstattkosten ab.

Die Frau streitete dagegen und verlor zunächst vor Gericht. Die Versicherer haben zum vorläufigen Urteil nichts gesagt, und die GDV hat sich ebenfalls nicht geäußert. Eine GDV-Sprecherin erklärt, dass es immer auf den individuellen Vertrag zwischen Kaskoversicherten und Versicherer ankommt. Die Folgen für Verbraucher könnten höhere Beiträge für Kaskoversicherte sein, obwohl Experten es als annehmbarer ansagen, dass die Werkstattkosten steigen und die Kfz-Versicherungen damit belastet werden.

Für den einzelnen Verbraucher würde ein Urteil zugunsten der Frau einen positiven Effekt haben, da Versicherungsnehmer dann darauf vertrauen könnten, dass ihre auf Vertrag basierenden Kosten für Reparaturen bezahlt werden.

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