Renten- und Krankenversicherung: So hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026
Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze. Wie hoch liegt diese im Jahr 2026?
In Deutschland, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen zur gesetzlichen Sozialversicherung bei, zu denen gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag pro Versicherungsteil basiert auf einem bestimmten Prozentsatz des Bruttogehalts. Diese Beiträge haben eine Begrenzung, der sogenannte Beitragssatzbegrenzung (BBG).
Die BBG bestimmt, die Höchstgrenze des Bruttogehalts, bis zu welcher der Versicherungsbeitrag erhoben wird. Einkommen über der BBG führt nicht zu höheren Beiträgen. Jedes Jahr legt die Bundesregierung die BBG fest, basierend auf der Lohnentwicklung des Vorjahres.
Für 2026 beträgt die BBG für die Krankenversicherung 69.750 Euro im Jahr oder 5.812,50 Euro pro Monat. Die Beitragsrate zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, zu welcher der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte beitragen, d.h. 7,3 Prozent plus 1,45 Prozent Zusatzbeitrag.
Die BBG für Pflegeversicherung 2026 ist ebenfalls 69.750 Euro im Jahr, bei 3,6 Prozent Beitragssatz. Den Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent und setzt ebenfalls bei 69.750 Euro pro Jahr ein. Sobald das Bruttogehalt über diese Grenze steigt, werden keine weiteren Rentenbeiträge erhoben.
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