Vermögen: Wann sich ein Ehevertrag lohnt – und was er kostet
Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Doch ohne Vertrag gelten starre Regeln. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Paare mit Kindern kann das teuer werden.
Ein Ehevertrag kann in einigen Fällen sinnvoll sein, wenn der familiäre Lebensstil nicht mit den gesetzlichen Standards übereinstimmt. Ohne einen Ehevertrag fallen bestimmte Regeln auf, wie z.B. die gemeinsame Vermögensgemeinschaft bei Scheidung. Das bedeutet, dass Ehepaare die Vermögenswerte, die sie während der Ehe erzielt haben, gemäß dem Zugewinnausgleich aufteilen müssen.
Bei einer erfolgreichen Unternehmensbeteiligung können die Auswirkungen auf den Zugewinn sehr groß sein. Auch Immobilien und Rentenanwartschaften werden in diesen Berechnungen berücksichtigt. Der ungefähre Umfang des Zugewinnausgleichs kann durch Dokumentation des Anfangsvermögens berechnet werden. Ein individueller Ehevertrag ermöglicht hingegen individuelle Regelungen, wie z.B. die Beibehaltung von Gesellschaftsanteilen oder die Vereinbarung von nachehelichen Unterhaltszahlungen.
Häufig wird ein Ehevertrag kurz vor der Hochzeit geschlossen, doch auch vor einer Scheidung ist es möglich. Es kann auch nach der Scheidung geschlossen werden, in diesem Fall wird es als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. Der Ehevertrag kann sowohl von einer Notarin als auch von einer Fachanwältin für Familienrecht erstellt werden.
Notare bieten eine neutrale Vermittlung, während Anwälte die Interessen der Partner vertreten. Die Kosten für einen Notar sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und variieren bundesweit.
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