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Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Ab 2026 müssen Kryptobörsen neue Transparenzvorschriften einhalten. Was das Finanzamt künftig über Kryptobesitzer weiß und wo noch anonyme Geschäfte möglich sind.

Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Die Finanzämter müssen Kryptoinvestoren ab 2026 mehr Informationen über ihre Nutzer und Transaktionen liefern, um dem EU-Richtlinie DAC8 zu entsprechen. Unternehmen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase sind dabei betroffen. Kryptoanbieter müssen die Identitätsnachweise ihrer Nutzer sowie deren Steueridentifikationsnummer sowie die Länder, in denen sie steuerpflichtig sind, sowie Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeben.

Wenn Kryptoinvestoren ihre Steueridentifikationsnummer nicht angeben, könnte der Anbieter sie daran hindern, Transaktionen durchzuführen. Wenn ein Nutzer seine Steueridentifikationsnummer nicht angibt oder falsche Angaben macht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wenn Anbieter die Meldung versäumen oder fehlerhaft weitergeben, drohen ebenfalls Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Fall.

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