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Drohender Jobverlust: Vorsicht, Falle! Wie Führungskräfte ihre schleichende Degradierung erkennen – und gegensteuern

Wenn Arbeitgeber unliebsame Manager ohne hohe Abfindungen loswerden wollen, greifen sie oft zu Tricks. Die wichtigsten Warnsignale und juristischen Gegenmaßnahmen.

Drohender Jobverlust: Vorsicht, Falle! Wie Führungskräfte ihre schleichende Degradierung erkennen – und gegensteuern

Führungskräfte sollten auf die scheinbar unsichtbare Entmachtung durch Arbeitgeber achten, die in einem Buch von Christoph Abeln, Jurist und Fachanwalt für Arbeitsrecht, beschrieben wird. Plötzliche wichtige Entscheidungen, die sie aus dem Bild räumen, und offizielle Abzüge von Personal und Budget können die Gefahr eines Kündigungsvertrags signalisieren.

Ein Warnsignal ist die Beförderung zum Geschäftsführer, der üblicherweise mit der Kündigungsschutzfrage verbunden ist, da Geschäftsführer keine klassischen Arbeitnehmer sind. Der neue Vertrag kann alle bisherigen Rechte ersetzen und keine Boni oder Abfindungen beinhalten.

Eine Doppelspitze, also zwei gleichrangige Führungskräfte in einer Firma, kann ebenfalls eine schleichende Entmachtung bedeuten. Der neue Co-Chef könnte direkt an den Vorgesetzten berichten und die Kompetenz des betroffenen Managements beeinträchtigen. Es ist ratsam, eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und die Bestätigung der bestehenden Berichtslinie zu fordern.

Die Versetzung ins Ausland kann ebenfalls eine Entmachtung sein, insbesondere bei Menschen mit mehr als 50 Jahren. Wenn die Versetzung nach einer langen Zeit in der deutschen Firmenzentrale erfolgt, besteht die Gefahr, dass die Position nach der Rückkehr neu besetzt wird, ohne dass der betroffene Manager dazu aufgefallen ist. Eine Dokumentation der Entmachtung kann hilfreich sein, sollte es zu einem Gerichtsstreit kommen.

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