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Einkommensteuer: Hier schaut das Finanzamt in der Steuererklärung für 2025 ganz genau hin

Viele Steuererklärungen werden automatisch bearbeitet. Doch in einigen Fällen ist das Finanzamt besonders kritisch. Wann Steuerzahler unangenehmen Nachfragen zuvorkommen sollten.

Einkommensteuer: Hier schaut das Finanzamt in der Steuererklärung für 2025 ganz genau hin

Seit neun Jahren hat die Finanzverwaltung NRW keine mehr Prüffelder veröffentlicht, die Steuerberater direkt belegen könnten. Dennoch gibt es bestimmte Fälle, in denen die Beamten genau wissen möchten, welche Unterlagen beigefügt werden müssen. In folgenden 16 Fällen sollten Steuerpflichtige ihre Belege direkt mit der Steuererklärung einreichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen:

1. Neue Vorsorgeaufwendungen: Wenn Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Anwälte erstmalig eigene Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen zahlen, sollten sie dies belegen.

2. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Steuerpflichtige, die zusätzliche Beiträge leisten, sollten dafür Belege vorlegen.

3. Spenden an gemeinnützige Organisationen: Bei größeren Spenden sollte eine Spendenbescheinigung der jeweiligen Organisation beigefügt werden.

4. Unterhaltszahlungen: Seit 2025 können Unterhaltszahlungen nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie per Banküberweisung überwiesen wurden und die unterstützte Person bedürftig ist.

5. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht: Wer in Deutschland keine Einkünfte erzielt, aber mindestens 90 Prozent seiner Einkünfte ausländisch erzielt oder die Grundfreibeträge nicht überschreitet, kann eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Dafür sind darüber hinaus entsprechende Unterlagen beizufügen.

6. Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen: Wer im Vorjahr eine einmalige Einkunft aus einer Abfindung oder einem vergleichbaren Vorfall erhalten hat, sollte diese Einnahme über die Steuererklärung beantragen lassen.

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