Einkommensteuer: Hier schaut das Finanzamt in der Steuererklärung für 2025 ganz genau hin
Viele Steuererklärungen werden automatisch bearbeitet. Doch in einigen Fällen ist das Finanzamt besonders kritisch. Wann Steuerzahler unangenehmen Nachfragen zuvorkommen sollten.
Das Finanzamt prüft im Jahr 2025 bei der Steuererklärung besonders verschiedene Sachverhalte, um die genaue Bearbeitung sicherzustellen und schnell eine Steuererstattung zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen gab es eine Besonderheit, bei der Finanzverwaltung jährlich sogenannte Prüffelder veröffentlichten, die zeigen, in welchen Bereichen besonders genau untersucht wird.
Diese Prüffelder sollten Steuerberatern und Finanzbeamten die Arbeit erleichtern. Wenn es sich bei einem Sachverhalt um neu, erstmalig oder einmalig handelt, einen außergewöhnlichen Geschäftsfall darstellt, sich erheblich von dem Vorjahr geändert hat oder eine erhebliche steuerliche Auswirkung hat, sollten die zugehörigen Unterlagen direkt zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Privatpersonen sollten belegen, wenn sie zum ersten Mal eigene Beiträge an berufsständische Vorsorgungseinrichtungen zahlen oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Für höhere Spendenabgaben sollten Spendenbescheinigungen der Spendenorganisation mitgeschickt werden. Unterhaltszahlungen können seit dem Steuerjahr 2025 nur noch über ein Bankkonto abgesetzt werden und müssen mit Nachweisen über die Bedürftigkeit der unterstützten Person belegt werden.
Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber in diesem Land über 90 Prozent ihrer Einkünfte erzielen oder deren ausländische Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, können eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und müssen dafür Belege vorlegen. Wer Abfindungen oder Entschädigungen für mehrjährige Tätigkeiten erhält, muss die günstigere Fünftelregelung über die Steuererklärung beantragen, da der Steuervorteil seit 2025 nicht mehr bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird.
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