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Einkommensteuer: Hier schaut das Finanzamt in der Steuererklärung für 2025 ganz genau hin

Viele Steuererklärungen werden automatisch bearbeitet. Doch in einigen Fällen ist das Finanzamt besonders kritisch. Wann Steuerzahler unangenehmen Nachfragen zuvorkommen sollten.

Einkommensteuer: Hier schaut das Finanzamt in der Steuererklärung für 2025 ganz genau hin

Seit neun Jahren kann man bei der Steuererklärung für 2025 keine Belege mehr beilegen. Das Finanzamt möchte jedoch in den folgenden 16 Fällen grundsätzlich Belege direkt mit der Steuererklärung erhalten. In Nordrhein-Westfalen gab es eine Besonderheit, bei der Prüffelder veröffentlicht wurden, die die Finanzbeamten nutzen konnten.

Nun werden diese Prüffelder nicht mehr veröffentlicht, aber bei "besonderen" Sachverhalten sollte man dennoch Belege mitsenden. Diese Fälle beinhalten neue Vorsorgeaufwendungen, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, bedeutende Spenden, Unterhaltsleistungen und Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Für die letzte Kategorie müssen Steuerpflichtige bereit sein, Anträge auszufüllen und entsprechende Belege einzureichen.

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