BND und Verfassungsschutz: Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben
Sprengstoff-Drohne am Flughafen, russische Spionage – eine schon lange geplante Reform bringt neue Werkzeuge für BND und Verfassungsschutz. Welche Grenzen bleiben und wo wird jetzt nachjustiert?
Die Bundesregierung planiert eine umfassende Reform der Nachrichtendienste und des Verfassungsschutzes, um aktive Abwehrmaßnahmen gegen Terrorismus und Extremismus zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf die Fähigkeit, in bestimmten Fällen aktiv einzugreifen, wie zum Beispiel das Umgehen der IT-Infrastruktur eines feindlichen Staat bei einem Cyber- oder Desinformationsangriff auf Deutschland.
Der entsprechende Gesetzentwurf sieht neue Befugnisse, aber auch mehr Kontrolle und Leitplanken für die Dienste vor, einschließlich einer Begrenzung der Beobachtung von Vereinigungen als extremistische Verdachtsfälle auf maximal fünf Jahre. In einigen Fällen muss die Beobachtung nach Ablauf dieses Zeitraum jedoch beendet werden, es sei denn, der Verdacht hat sich verschärft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf diese Entscheidung in einigen Fällen nicht allein treffen, sondern bedarf der Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Die Reform wurde bereits Anfang Juli veröffentlicht und enthält rund 700 Seiten Änderungen, darunter auch eine größere Befugnis des BND, Online-Durchsuchungen im Inland durchzuführen.
Dies soll insbesondere der Bedrohung durch Spionage und Sabotage durch Russland und eine steigende Zahl politisch motivierter Straftaten Rechnung tragen. Die zentrale Kontrollinstanz für solche Maßnahmen soll künftig der neue Unabhängige Kontrollrat sein, der aus erfahrenen Juristen besteht und sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle übernimmt.
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