Regeln für die Fluggeräte: Wie reagiere ich richtig bei Drohnensichtungen?
Der Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen sorgt für Schlagzeilen. Auch im Alltag sirren die kleinen Geräte manchmal über einem. Was man tun kann, wenn man ein ungutes Gefühl hat.
Immer häufiger begegnen Menschen Drohnen im Alltag, oft als Hobby oder zum Aufnehmen von Vogelperspektivaufnahmen genutzt. Doch wenn Drohnen stören oder Gefühle von Unsicherheit hervorrufen - zum Beispiel in der Nähe eines Flughafens - muss ein gezieltes Handeln erfolgen. Drohnensichtungen stören nicht nur den Flugbetrieb, sondern kosten Millionen an Folgen. Ein jüngster Vorfall am Leipziger Flughafen, wo eine Sprengstoff-Drohne gefunden wurde, hat die Aufmerksamkeit der Bundesanwaltschaft auf sich gezogen.
Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Drohnen in Deutschland frei. Es gibt jedoch spezifische Zonen, in denen Drohnen nur mit Erlaubnis oder unter besonderen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Mindestabstände zu vielen Einrichtungen, insbesondere Flughäfen, gelten, um Störungen zu vermeiden. Die genaueren Informationen sind auf der "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" der Bundesregierung abrufbar, die auch eine Karte mit den betroffenen Gebieten enthält.
Bei Drohnenflügen in der Nähe von Wohngrundstücken bestehen strenge Grenzen. Ohne Zustimmung des Eigentümers dürfen nur leichte Drohnen fliegen, die keine Störungen verursachen können. Für schwerere Drohnen gilt eine Höhenbegrenzung von mindestens 100 Metern und Flugzeiten nur zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Sollte eine Drohne über einem eigenen Haus hinwegschnellen und als belästigend empfunden werden, sollte zunächst der Pilot kontaktiert und gegebenenfalls die Polizei informiert werden.
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