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Vermögen: Schenkung an Kinder – Diese Zusatzkosten sollten Sie kennen

Aus Sorge vor einer Erhöhung der Erbschaftsteuer ziehen viele Vermögende aktuell Schenkungen an die nächste Generation vor. Doch bei Minderjährigen wird das oft komplizierter als gedacht.

Vermögen: Schenkung an Kinder – Diese Zusatzkosten sollten Sie kennen

Vermögende scheinen zunehmend schenkende Überlegungen zu machen, um Erbschaftsteuer zu sparen. Insbesondere die Übertragung von Geld und Immobilien an Kinder ist angesagt. Kerstin Linder, Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht, erklärt, dass viele dieser Schenkungen komplizierter sind, als viele Menschen denken. Die genaue Alterslage der Kinder und der Art des geschenkten Vermögens spielen dabei eine Rolle.

Die Spannung rund um die Erbschaftsteuer steigt, da vor kurzem der Bundesverfassungsgericht ein Fall zur Verfassungsmäßigkeit von Verschöhnungsregeln bei geerbtem Betriebsvermögen vorstand. Dies könnte möglicherweise in Richtung einer Reform der Erbschaftsteuer führen, da solche Reformen sowohl für Firmenerben als auch für vermögende Privatleute Auswirkungen haben könnten. Die SPD-Fraktion hatte bereits Anfang des Jahres ein Konzeptpapier vorgelegt, das ebenfalls Aufsehen erregte.

Bei den aktuellen Steuerfreibeträgen profitieren hauptsächlich Angehörige. Ehepartner können alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei übertragen, Kinder können je zehn Jahre jeweils 400.000 Euro von jedem Elternteil einstreichen. Enkel und andere Nichtverwandte können nur 200.000 Euro pro Großelternteil oder nur 20.000 Euro bei allen anderen.

Schenkungen an Minderjährige sind besondere Fälle. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und benötigen den Schutz ihrer Eltern. Ab sieben Jahren werden die Kinder beschränkt geschäftsfähig, aber sie können nicht selbstständig handeln, wenn die Schenkung rechtliche Pflichten nach sich zieht. Der Verwandtschaftsgrad des Kindes ist bei Schenkungen ebenfalls wichtig. Eltern und Großeltern müssen oft die Rolle eines Ergänzungspflegers übernehmen, wenn die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

Zu den Schenkungen, die steuerfrei sind, gehören vermietete Wohnungen, die für das Kind umfangreiche Pflichten mit sich bringen. In diesen Fällen wird immer ein Ergänzungspfleger benötigt, oft mit Genehmigung des Familiengerichts. Für eine kontrollierte Planung und Umsetzung solcher Schenkungen ist es ratsam, frühzeitig einen Notar oder Anwalt zu konsultieren.

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