Ritter Sport siegt im Streit um quadratischen Haferriegel
Lebensmittelhandel/Firmen/Prozess/Ritter Sport/Deutschland - Wacker unterlag im Rechtsstreit um die quadratische Verpackung
Der Streit zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker über einen quadratischen Haferriegel, „Monnemer Quadrat Bio“, endete heute mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Das Gericht entschied zugunsten von Ritter Sport, da das Haferriegel die Markenrechte der Schokoladenhersteller verletzt. Das Gericht befürchtet eine Markenkollision, da Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren sind und von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass genossen werden.
Wacker beantragte Schadenersatz und die Rücknahme der bisher verwendeten Verpackungen. Der Vorsitzende Richter, Christoph Stefani, befand, dass die Verpackungen "überdurchschnittlich" ähnlich seien und Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestünde. Rechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud von Stuttgart stützt sich ebenfalls auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts und betont, dass ähnliche Waren wie Schokolade und Müsliriegel im markenrechtlichen Sinne als ähnlich gelten.
Verbraucherschützer unterstützen jedoch Wacker und befürchten mögliche Folgen für andere quadratische süße Snacks. Das Urteil wird wahrscheinlich am 5. November vom Bundesgerichtshof bestätigt oder zurückgewiesen.
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