Streit um Markenrechte: Ritter Sport vs. Haferriegel: Darum geht es in dem Streit
Der Schokoproduzent klagt gegen den Quadrat-Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. Das Oberlandesgericht Stuttgart unterstützt die Klage. Was könnte das für andere Produkte wie „Knoppers“ bedeuten?
Der Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag entschieden, dass der Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" von Wacker GmbH die Marke von Ritter Sport verletzt. Das Gericht befürchtete eine Markenkollision zwischen den ähnlichen, ähnlich verwendeten Waren - Schokolade und Müsliriegel - und erklärte dem Verlangen von Ritter Sport nach Rücknahme der Verpackung und Rücknahme der bereits verkauften Ware nach.
Geschäftsführer Matteo Wacker von Wacker dagegen argumentierte, dass der quadratische Haferriegel keine Schokolade sei und ein anderer Verbrauchszweck habe. Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani von dem Oberlandesgericht errachte die Ähnlichkeit der Verpackungen als "überdurchschnittlich" und erkannte ein Verstoß gegen das Markengesetz.
Rechtsexperte Philip Kohl bestätigte die Entscheidung und warnte vor weitreichenden Auswirkungen eines Siegs für Ritter Sport auf andere Marken. Verbraucherschützer unterstützten die Wacker GmbH und hofften auf eine "pragmatischere" Ausgestaltung des Markenrechts.
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