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Erben: Mit diesem Trick bevorzugen Eltern beim Erbe ihr Lieblingskind

Wer Immobilien verkauft statt verschenkt, kann ein Kind steuerlich bevorzugen. Der Kaufpreis kann reduziert, Raten können gestundet, aus der Miete gezahlt oder später teils erlassen werden.

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Erben: Mit diesem Trick bevorzugen Eltern beim Erbe ihr Lieblingskind

Viele Eltern möchten ihre Kinder bei der Vermögensverteilung gleich behandeln, aber einige entscheiden sich bewusst dafür, ein Lieblingskind zu begünstigen, ohne dass die anderen Geschwister danach erfolgreich gegen den Vorteil des Lieblingskindes vorgehen. Das Problem besteht darin, dass alle Kinder nach dem Gesetz Anspruch auf einen Pflichtteil haben.

Um diesen Anspruch zu mindern, können Eltern Schenkungen reduzieren, aber dann erhalten die Geschwister Anspruch auf einen Ausgleich. Eine Alternative ist der Verkauf der Immobilie an das Lieblingskind, was Steuern einspart und ermöglicht, die Zahlung zinslos aufzuschieben. Dabei gibt es Fallstricke: Wenn der Verkauf nur als Deckmantel für eine Schenkung dient, riskiert man sowohl Steuerzahlungen als auch erbrechtliche Pflichtteilsergänzung.

Ein weiterer möglicher Ansatz ist der Verkauf an das Lieblingskind statt der Verschwendung, was dem Verkäufer Kaufpreis liefert, ohne dass sie ein Nießbrauch haben. Solange sie das Geld nicht ausgeben, bleibt die Erbmasse jedoch weitgehend unverändert. Der Kaufpreis sollte sich an einem Verkehrswertgutachten orientieren, aber es gibt keine Garantie, dass das Finanzamt den vorgelegten Preis akzeptiert.

Dorothea Mund, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei Rose & Partner, warnt vor Gefahren, die aus der Missachtung dieser Faustregel resultieren könnten.

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