Kommentar: Der blinde Fleck der Debatte um die „Rente mit 63“
Für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zählen auch Kindererziehung, Krankengeld oder Arbeitslosigkeit. Ein neuer Vorschlag der Union stellt nun die Gerechtigkeitsfrage – zu Recht.
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