Wohnungspolitik: Ministerium: Rechtliches Neuland bei Vergesellschaftungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will hohe Hürden errichten für Vergesellschaftungen von Wohnungen, wie sie in Berlin geplant sind. Das könnte schwieriger sein als es aussehen mag.
Der Bundesjustizministerium hat das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen als rechtlich neues Terrain bezeichnet, das viele Fragen aufwirft. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass es keinen Präzedenzfall für eine solche Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes gibt, auf den die Parteien in Berlin pochen wollen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte den Willkürverbot der Mietpreisbremse durch ein Investitionsschutzgesetz angekündigt, das Hürden für eine solche Maßnahme errichten soll. Es sei dabei von der Bundesregierung festgelegt, dass eine Vergesellschaftung nur dann möglich sei, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird und eine Entschädigung "unmittelbar in Geld" erfolgt, die auf den Verkehrswert gemessen wird.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf Bundesebene strebe in ihrem Koalitionsausschuss einen bundesweiten Verbot der Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände an, doch das Justizministerium habe sich nicht an diesem Beschluss beteiligt. Linken-Chef Luigi Pantisano warnte davor, dass ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance hätte und dass die Bundes-SPD sich entscheiden müsse, auf welcher Seite sie sich stellen würde: auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.
Written by urgent.news from Handelsblatt's reporting — not their text. Machine-written — may contain errors; check the original before relying on it.