Arbeitszeit: Arbeitszeitbetrug: So können sich Unternehmen wehren
Wäsche waschen, einkaufen, Netflix schauen: Immer wieder erledigen Beschäftigte Privates in ihrer Arbeitszeit. Wo der Betrug beginnt und was Unternehmen dagegen machen können.
Arbeitszeit: Arbeitszeitbetrug: Unternehmen können Maßnahmen ergreifen
Im deutschen Arbeitsrecht gilt als Betrug, wenn Mitarbeiter vorsätzlich so erscheinen lassen, als würden sie arbeiten, obwohl sie etwas anderes tun. 13% von 1000 deutschen Beschäftigten geben in einer Umfrage an, ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht richtig zu erfassen. Drei Viertel der Teilnehmer haben bereits Privates erledigt, obwohl sie eigentlich hätten arbeiten müssen.
Fehlzeiten sind für Unternehmen teuer. Führungskräfte müssen Maßnahmen ergreifen, um Arbeitszeitbetrug zu verhindern. Arbeitsrechtlich ist der Fall eindeutig: Wer vorsätzlich so tut, als würde er arbeiten, dabei aber etwas anderes macht, betrügt. Sowohl bei vertrauenswürdigen Arbeitszeiten als auch bei regulären Arbeitszeiten gilt dies.
Um Arbeitszeitbetrug zu erkennen, muss der Chef Hinweise auf das Fehlverhalten seines Mitarbeiters haben. Kollegen, die etwas verdächtigen, können darauf aufmerksam gemacht werden. Überwachung durch einen Privatdetektiv ist jedoch nur in engen Grenzen zulässig, um Datenschutzbedenken zu berücksichtigen.
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