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Vermögen: Wann sich ein Ehevertrag lohnt – und was er kostet

Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Doch ohne Vertrag gelten starre Regeln. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Paare mit Kindern kann das teuer werden.

Vermögen: Wann sich ein Ehevertrag lohnt – und was er kostet

Eheverträge sind nicht unbedingt notwendig oder kostspielig, wie viele Menschen denken. Wenn eine Hochzeit einen automatischen Vertrag impliziert, ohne individuelle Regeln, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um persönliche Lebensumstände zu berücksichtigen. Die Kosten variieren je nach Situation, und Anwälte und Notare erklären die relevanten Regeln und mögliche Kosten.

Ohne Ehevertrag gelten Paare nach dem Hochzeitsdatum als in einer Zugewinngemeinschaft, bei der Vermögenswerte, erworben während der Ehe, während der Scheidung geteilt werden. Diese Regelung schließt jedoch Schenkungen und Erbschaften aus. Ein Partner in einem erfolgreichen Unternehmen kann unter einer Zugewinngemeinschaft unter der Hochzeit sehr hohe Vermögensausgleiche erleben.

Immobilien und Wertsteigerungen während der Ehe werden ebenfalls dabei berücksichtigt. Rentenanwartschaften werden ebenfalls aufgeteilt. Zusätzlich besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, müssen die Partner ihre Vermögenszuwächse vor der Hochzeit dokumentieren. Die Anwältin Eva Becker erklärt, dass ohne Belegung des Anfangsvermögens die Gerichte von Null ausgehen würden, was zu einer ungleichen Aufteilung führen könnte.

Eheverträge regeln oft eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die z. B. Gesellschaftsanteile oder Immobilien von der Aufteilung ausnimmt und oft nacheheliche Unterhaltszahlungen beinhaltet. Der Anwalt Becker empfiehlt, dass viele berufstätige Frauen einen Ehevertrag abschließen, da sie ihre Karriere und ihr Einkommen planen können.

Ein Anwalt der Anwältin Hannah-Silvia Heise betont den Wert einer detaillierten Präambel, die die ursprünglichen Pläne und Erwartungen der Partner widerspiegeln kann. Es ist möglich, einen Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt einer Ehe zu erstellen, häufig jedoch kurz vor der Hochzeit. Das Notarrecht sieht vor, dass der Vertrag von einem Notar beurkundet werden muss, wenn Änderungen des Güterstands, Regelungen zum Immobilienbesitz oder Unterhalt betreffen.

Die Anwalt-Berater Sophie Godt-Nordhues erklärt, dass notarielle Beurkundung für Änderungen des Güterstands und Regelungen zum Immobilienbesitz und Unterhalt erforderlich ist.

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