Banken: Sparkasse Göttingen muss Konten der linksextremen Roten Hilfe behalten
Die Sparkasse verliert zum dritten Mal vor Gericht. Die Kontokündigung hatte für Aufsehen gesorgt, weil sie die Frage aufwarf, inwiefern das Geldhaus auf US-Sanktionen reagiert hatte.
Das Gericht in Göttingen hat entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Roten Hilfe weiterhin führen muss. Der Rechtshilfeverein, der von der US-Regierung zu den Specially Designated Nationals (SDN) auf einer Sanktionsliste gestellt wurde, unterstützt mutmaßlich linksextreme Personen, die vor Gericht stehen. Die Entscheidung des US-Finanzministeriums basierte auf einer Entscheidung des Office of Foreign Assets Control (OFAC).
Die Sparkasse hatte zunächst das Konto kündigen wollen, aber das Landgericht und das Oberlandesgericht in Braunschweig hatten das verhindert. Die Sparkasse hatte ihre Entscheidung aufgrund von Risikoanalysen und möglichen Reputationsschäden begründet, die Gerichtsurteile jedoch nicht als ausreichend erachteten. Das Urteil des Landgerichts gilt als Erfolg für den Verein und alle, die sich gegen politisch motiviertes Debanking wehren.
Die Sparkasse verpflichtete sich, die Entscheidung umzusetzen und das Konto entsprechend weiterzuführen.
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