Verkehrsrecht: E-Scooter-Verstöße: Dumme Ideen und ihre Folgen
Romantische Ausfahrt zu zweit, betrunkener Abstecher auf den Fußweg oder Handytelefonat: Auf dem E-Scooter ist das alles nicht erlaubt. Diese Strafen drohen.
E-Scooter haben sich zu einem beliebten Verkehrsmittel in größeren Städten entwickelt, aber sie können auch zu leichtsinnigen Verstößen führen, die kostspielige Konsequenzen haben können, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. E-Scooter dürfen auf Fußgängerzonen nicht fahren, es sei denn, es gibt ein Ausnahmezeichen.
Mitteilen eines Smartphones während der Fahrt kostet bis zu 100 Euro und einen Punkteausweis in Flensburg. E-Scooter sollen nicht von zwei Personen gleichzeitig betrieben werden und Anhänger dürfen nicht angebracht werden. Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Cannabis führt zu Strafen von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.
E-Scooter dürfen eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h erreichen, sonst wird die Betriebserlaubnis entzogen und ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Versicherungspflicht besteht für E-Scooter, die im Straßenverkehr teilnehmen, und das Fahren ohne Versicherungsplakette kann mit 40 Euro bestraft werden.
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