Schadenersatz droht: Herbstlaub: Wer nicht räumt, haftet womöglich
Ein falscher Schritt eines Passanten auf nassen Blättern kann teuer werden: Für den Eigentümer, an dessen Grundstück der Gehweg grenzt. Welche Versicherung für solche Fälle unverzichtbar ist.
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Laub von ihren Grundstücken zu räumen, ebenso wie sie es tun müssen, wenn Schnee oder Eis anfällt. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt vor möglichen Haftungspflichten, wenn diese Pflicht nicht eingehalten wird. Eine Ausrutscher auf Blättern könnte zu Verletzungen führen und dadurch zu Schadenersatzforderungen.
Grenzen private Grundstücke an Gehwegen stellen die Verkehrssicherungspflicht dar, die auch auf Mieter ausgedehnt werden kann, wenn die Räumpflicht durch eine Klausel im Mietvertrag übertragen wird.
Wenn jemand nicht die Verkehrssicherungspflicht einhält, kann er potenziell haftbar gemacht werden und sein Privatvermögen und Einkünfte gefährden, bis hin zur Pfändungsgrenze. Eine Privathaftpflichtversicherung könnte in diesem Fall Schutz bieten, da sie generell für alle Menschen unerlässlich ist. Sie kann Schäden aufnehmen und defensiv gegen ungerechtfertigte Forderungen oder Gerichtsverfahren sein.
Bei unbebauten Grundstücken oder Gebäuden, die nicht bewohnt werden, sollten Eigentümer jedoch die Versicherungsbedingungen ihrer Privathaftpflicht überprüfen oder den Versicherer fragen, ob diese Schutz abgedeckt. In solchen Fällen könnte eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich sein.
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