BFH-Urteil: Denkmalgeschütztes Haus geerbt? Wann Steuervorteile übergehen
Nicht ausgeschöpfte Sonderausgaben für die Sanierung eines Baudenkmals gehen grundsätzlich nicht auf Erben über. Eine Ausnahme gilt nur für Ehepartner.
Die Bundesfinanzhof entschied jüngst, dass das Denkmalgeschützte Haus als Erbe weiterhin steuerlich begünstigt bleibt. Dies gilt für die Herstellungskosten und Aufwendungen, die für eine Sanierung anfallen. Diese Kosten werden auf zehn Jahre verteilt und als Sonderausgaben abgezogen. Der Urteil geht jedoch davon aus, dass der Erbrechtsnachfolger die Kosten nicht selbst getragen hat.
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