Urgent.News

What's breaking now, across thousands of outlets.

Business

BFH-Urteil: Denkmalgeschütztes Haus geerbt? Wann Steuervorteile übergehen

Nicht ausgeschöpfte Sonderausgaben für die Sanierung eines Baudenkmals gehen grundsätzlich nicht auf Erben über. Eine Ausnahme gilt nur für Ehepartner.

BFH-Urteil: Denkmalgeschütztes Haus geerbt? Wann Steuervorteile übergehen

Die Bundesfinanzhof entschied jüngst, dass das Denkmalgeschützte Haus als Erbe weiterhin steuerlich begünstigt bleibt. Dies gilt für die Herstellungskosten und Aufwendungen, die für eine Sanierung anfallen. Diese Kosten werden auf zehn Jahre verteilt und als Sonderausgaben abgezogen. Der Urteil geht jedoch davon aus, dass der Erbrechtsnachfolger die Kosten nicht selbst getragen hat.

Written by urgent.news from Handelsblatt's reporting — not their text. Machine-written — may contain errors; check the original before relying on it.

Read the original at handelsblatt.com →

More in Business

More from Tuesday 6 October →