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Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Ab 2026 müssen Kryptobörsen neue Transparenzvorschriften einhalten. Was das Finanzamt künftig über Kryptobesitzer weiß und wo noch anonyme Geschäfte möglich sind.

Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Die Finanzamt hat neue Kryptoregeln eingeführt, die Anbieter verpflichten, Informationen über Nutzer und Transaktionen an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Ab 2026, Deutschland hält sich an die EU-Richtlinie DAC8. Kryptobörsen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance oder Coinbase sind betroffen. Nutzer müssen ihre Identität, Steueransässigkeit und Steueridentifikationsnummer angeben.

Wenn die Angaben fehlerhaft oder nicht erbracht werden, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Anbieter, die die Informationen nicht weiterleiten oder falsch melden, können ebenfalls Bußgelder erhalten. Kryptogewinne sind steuerpflichtig, wenn sie höher als 1000 Euro pro Jahr oder 256 Euro pro Jahr während einer längeren Perioden erzielt werden. Mining kann gewerblich angesehen werden.

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