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Drohender Jobverlust: Vorsicht, Falle! Wie Führungskräfte ihre schleichende Degradierung erkennen – und gegensteuern

Wenn Arbeitgeber unliebsame Manager ohne hohe Abfindungen loswerden wollen, greifen sie oft zu Tricks. Die wichtigsten Warnsignale und juristischen Gegenmaßnahmen.

Drohender Jobverlust: Vorsicht, Falle! Wie Führungskräfte ihre schleichende Degradierung erkennen – und gegensteuern

Führungskräfte müssen auf ihre schleichende Entmachtung achten und sich dagegen wehren, laut einem Juristenbericht. Arbeitgeber setzen zunehmend unsichtbare Methoden ein, um hochwertiges Management loszuwerden. Meistens beginnt es mit einem Titelwechsel und einer neuen Kündigungsvereinbarung, ohne dass die Erstattung von Abfindungen oder Boni garantiert wird.

Warnsignal 1: Beförderung zum Geschäftsführer kann subtil in den Verlust von Kündigungsschutz münden. Dies gilt egal ob es sich um einen Branchenexperten handelt oder nicht. Wenn der neue Vertrag alle bisherigen Rechte ersetzt, ist das Unternehmen jederzeit berechtigt, den Job ohne Erklärung zu beenden.

Warnsignal 2: Eine Doppelspitze kann ebenfalls eine Entmachtung sein. 2 gleichrangige Führungskräfte, die direkt untereinander berichten, können Fähigkeiten schränken und zu interner Konkurrenz führen. Der betroffene Manager sollte die Arbeitsverträge schriftlich behalten und die Verantwortlichkeiten für beide Entscheidungsträger klar definieren.

Warnsignal 3: Versetzung ins Ausland ist ein häufiger Vorwand für Entmachtung. Viele Manager reagieren mit Überraschung und geben sich die Umstellung als Chance für eine neue Karriereschlange. Im Gegenteil, es kann sein, dass die Position nach der Rückkehr neu besetzt wird. Um eine solche Entmachtung zu vermeiden, sollte der Manager die Umstellung nur zustimmen, wenn er das Recht hat, die Weiterverwendung zu reflektieren.

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