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Kabinett: Zehn Maßnahmen für Schutz gegen islamistischen Terror

Sicherheitsinteressen sollen bei Bewährungsentscheidungen stärker zählen und gefährliche Körperverletzungen mit Messern als Verbrechen gewertet werden. Was der neue Maßnahmenkatalog vorsieht.

Kabinett: Zehn Maßnahmen für Schutz gegen islamistischen Terror

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung des islamistischen Terrors vorgeschlagen, der unmittelbar nach dem Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin folgte. Zu den Maßnahmen gehört eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen, die zu Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsschäden führen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, dass bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr neben der Rechtsordnung auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden soll.

Für das Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass bei Jugendlichen eine entsprechende Begründung für die Anwendung der Jugendstrafe ausdrücklich verlangt wird. Der Anschlag durch den 21-jährigen Abdul B., der am 25. Juli in Berlin einen Frau getötet und mindestens 31 Menschen verwundet hatte, war islamistisch motiviert. Abdul B. hatte sich früher in Syrien zur Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen und hatte die Verbreitung von IS-Propaganda begeht.

Seine Jugendstrafe wurde 2026 zu einem Jahr und zehn Monaten verhängt, und er musste sich für eine Rückkehr in die Republik anschaffen.

Der Zehn-Punkte-Plan sieht auch vor, dass Bundes- und Landespolizei sowie das Bundeskriminalamt, aber auch die Ermittlungsbehörden der Länder zukünftig Verkehrsdaten von Telekommunikationsanbietern zur Sicherung von Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit sichern können. Dies soll rückwirkend möglich sein, wenn Anhaltspunkte für eine begangene Straftat oder in einer bestehenden Gefahrenlage vorliegen.

Der Plan enthält auch Referenzen auf Präventivgewahrsam und elektronische Fußfesseln, obwohl diese Technologien in Bedienung sind.

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