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Unerfreuliche Urlaubsgrüße: Achtung teuer: Mautpost aus dem Ausland nicht ignorieren

Auch noch nach Monaten kann der Brief mit der Straßenmaut-Abrechnung aus dem Ausland eintrudeln. Was Sie beachten sollten und wie Sie sich gegen unklare oder unberechtigte Forderungen wehren können.

Unerfreuliche Urlaubsgrüße: Achtung teuer: Mautpost aus dem Ausland nicht ignorieren

Der Urlaub ist vorbei und die Entspannung klingt vielleicht noch nach, aber es kann Stress angesagt werden, wenn eine Briefpost aus dem Ausland mit einer Mautnachforderung eintrudelt. Vor allem, wenn die Forderungen zweifelhaft sind. Diese Mautnachforderungen können Wochen, Monate oder sogar Jahre nach der Reise bei Ihnen landen.

Der Auto Club Europa (ACE) ratet, vorschnell nicht zu bezahlen, aber auch nicht das Schreiben zu ignorieren. Zuerst sollten die Reise und die Forderungen überprüft werden, bevor man entscheidet, ob zu bezahlen ist oder eine Widersetzung schriftlich abgeben will. In einigen Fällen können Mautsysteme übersehen werden, weil es keine Zahlstellen auf der Strecke gibt oder die Beschilderung unterscheidet sich von Land zu Land.

Fehler bei der Kennzeichnerfassung können auch passieren, beispielsweise bei Ortskürzeln mit Umlauten. Dadurch könnte man fälschlicherweise als „nicht bezahlt“ registriert werden. Der Betreiber schickt eine Post, um Geld zu verlangen, und kann von dem Straßenbetreiber nach der Rückkehr in Deutschland eine Forderung erhalten. Dies kann private Inkassounternehmen betreffen.

Daher ist es wichtig, eine Mautnachforderung aus dem Ausland gründlich zu prüfen, bevor man bezahlt. Ein Schreiben über eine nicht bezahlte Maut sei nicht automatisch mit einem Bußgeld zu vergleichen, aber je nach Reiseland könnten zusätzliche Gebühren oder behördliche Sanktionen hinzukommen. Wenn man Zweifel hat, sollte man das Schreiben nicht ignorieren, sondern innerhalb der angegebenen Frist schriftlich antworten und den Sachverhalt mit Nachweisen belegen.

Dazu können Konto- und Kreditkartenabrechnungen, Quittungen oder Bestätigungen aus einem elektronischen Mautkonto als Beleg dienen. Wenn das Auto zum fraglichen Zeitpunkt nicht auf der genannten Route war, kann man die tatsächliche Route mit Mietwagenunterlagen oder Rechnungen belegen. Wenn das Auto zum Zeitpunkt der mautpflichtigen Durchfahrt noch nicht im Besitz war, sollte man Kaufverträge oder andere Verkaufsnachweise einreichen.

Achten Sie jedoch darauf, nur Kopien zu verschicken, originale Unterlagen sollten nicht gegeben werden. Es ist auch wichtig, auf direkte Zahlungslinks in solchen Schreiben zu achten, da diese von autorisierten Stellen in der Regel nicht versendet werden.

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