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Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Ab 2026 müssen Kryptobörsen neue Transparenzvorschriften einhalten. Was das Finanzamt künftig über Kryptobesitzer weiß und wo noch anonyme Geschäfte möglich sind.

Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld

Die Finanzämter in Deutschland implementieren neue Kryptoregelungen, die darauf abzielen, Steuerverstöße im Bereich des Kryptohandelns auszumerzen. Ab dem Jahr 2026 müssen Kryptoanbieter Informationen über ihre Nutzer sowie deren Transaktionsdaten an die Steuerbehörden weiterleiten. Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Der Grund dafür ist die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8. Betroffen sind Kryptoanbieter wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance oder Coinbase, die bereits seit 2026 verpflichtet sind, Transaktionsdaten sowie Steueridentifikationsnummern ihrer Nutzer weiterzuleiten. Die Informationen werden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder eine vergleichbare Behörde im europäischen Ausland weitergeleitet.

Wenn ein Kryptohandel stattdessen anonym bleibt, besteht das Risiko, als Steuerhinterzieher erwischt zu werden. Kryptoanbieter müssen die Informationen auch selbst von ihren Nutzern abfragen und diese bereitstellen. Wenn ein Kryptoanbieter falsche Informationen gibt oder die Steueridentifikationsnummer nicht abgibt, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Finanzbehörden haben zehn Jahre Zeit, um die Daten auszuwerten, können aber bis zu 15 Jahre in besonders schweren Fällen verweilen. Kryptogewinne sind steuerpflichtig, wenn sie private Veräußerungsgeschäfte darstellen oder wenn sie Einnahmen aus Staking oder Mining ergeben. Trotz des Datenaustausches ist es dennoch wichtig, eine ordnungsgemäße Dokumentation der Transaktionen anzufertigen.

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