Versicherung: Die Pflegereform naht – diese Leistungen können pflegende Angehörige jetzt noch nutzen
Die Pflegeversicherung wird reformiert. Für viele pflegende Angehörige dürfte das zu finanziellen Einbußen führen. Doch manche Leistungen können sie dieses Jahr noch nutzen. Eine Übersicht.
Die Pflegereform steht kurz bevor, und viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich noch Leistungen aus der Pflegeversicherung sichern. Gesetzgeber haben noch keine endgültigen Details festgelegt, aber viele befürchten, dass Leistungen abgebrochen oder durch minderwertige Alternativen ersetzt werden könnten. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat erklärt, dass die Reformvorschläge seiner Vorgängerin Nina Warken noch überarbeitet werden.
Sozialverbände rechnen mit tiefen Einschnitten und warnen, dass Leistungen wegfallen oder durch weniger flexible Alternativen ersetzt werden könnten. Pflegeexperten raten, jetzt noch Leistungen nach altem Recht zu beantragen, da künftig mehr Kriterien erfüllt sein müssten, um einen Pflegegrad zu erhalten.
Die Pflegegraden zeigen, in welchem Ausmaß ein Pflegebedürftiger seine Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der erste Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht höhere Schwellenwerte für Pflegegrade eins bis drei vor. Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, hat bisher einen Wert von 347 bis 990 Euro pro Monat. Künftig könnte es als "Entlastungsbudget" umbenannt werden, und im Jahr 2027 möglicherweise auch steigen.
Verhinderungspflege ist eine Möglichkeit, Kosten für eine Ersatzpflege zu finanzieren, wenn eine private Pflegeperson verhindert ist. Künftig könnte eine "Überbrückungsbudget" die Verhinderungspflege nicht mehr abdecken. Der Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung steht, könnte ebenfalls künftig nur noch angeboten werden.
Personen, die mindestens Pflegegrad zwei pflegen, müssen Rentenbeiträge leisten. Ab dem ersten Gesetzesentwurf zur Pflegereform sollen nur noch 70 Prozent der Rentenbeträge gezahlt werden.
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