Finanzamt: Neue Kryptoregeln – Wer seine Steuernummer nicht angibt, riskiert 50.000 Euro Bußgeld
Ab 2026 müssen Kryptobörsen neue Transparenzvorschriften einhalten. Was das Finanzamt künftig über Kryptobesitzer weiß und wo noch anonyme Geschäfte möglich sind.
Die Finanzbehörde in Deutschland hat neue Regeln für Kryptowährungen erlassen, mit denen Kryptoinvestoren, die bisher anonym handeln konnten, konfrontiert sind. Seit 2026 müssen Kryptoanbieter Informationen über ihre Nutzer und Transaktionen an die Steuerbehörden melden. Dies bedeutet, dass alle Kryptoanbieter, die in Deutschland tätig sind oder deutsche Nutzer bedienen, die Steueridentifikationsnummer ihrer Nutzer melden müssen.
Wenn eine Nutzer ihre Steueridentifikationsnummer nicht angibt, riskiert sie einen Bußgeldbetrag von bis zu 50.000 Euro. Der Anbieter muss den Nutzer erinnern und droht, den Zugang zu Krypto-Diensten einzuschränken. Wenn eine Kryptoanbieter falsche oder unvollständige Angaben macht, droht ein Bußgeld von ebenfalls 50.000 Euro. Die Informationen werden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder vergleichbare Behörden im europäischen Ausland weitergegeben.
Kryptoinvestoren müssen auch ihre Salden und Transaktionsdaten angeben. Wenn ein Investor viel handelt, aber keine Gewinne in seiner Steuererklärung meldet, kann er auf Nachfragen des Finanzamts treffen.
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