Neue Regeln erklärt: Was es mit dem Recht auf Reparatur auf sich hat
Der Smartphoneakku ist hinüber, die Waschmaschine pumpt nicht mehr. Wer das reparieren lassen will, kann den Hersteller jetzt in die Pflicht nehmen. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen.
Ab dem 31. Juli 2023 müssen Hersteller bestimmter Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer reparieren und Ersatzteile bereitstellen. Dazu gehören Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone. Der Recht auf Reparatur soll die Position der Verbraucher stärken und Elektroschrott reduzieren.
Hersteller dürfen jedoch Geld für die Reparatur verlangen und sollten angemessene Ersatzteile und Werkzeuge zu einem nicht abschreckenden Preis anbieten. Der Reparaturanspruch gilt für Produkte, die seit 31. Juli 2023 gekauft wurden, wobei Hersteller bei einigen Geräten bereits seit März 2021 verpflichtet sind. Die Frist für die Bereitstellung von Ersatzteilen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das letzte Gerät des jeweiligen Modells auf den Markt gebracht wurde.
Der Hersteller muss die Reparatur in einem angemessenen Zeitraum nach Erhalt der Waren durchführen, wobei der Zeitraum von verschiedenen Faktoren abhängt.
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