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  "title": "Immobilien: Überkreuzschenkung – diesen Steuertrick sollten Paare kennen",
  "url": "https://urgent.news/2026/09/17/immobilien-uberkreuzschenkung-diesen-steuertrick-sollten-paare-kennen",
  "topic": "finance",
  "section": "Finance & Markets",
  "published": "2026-09-17T08:29:51.000Z",
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    "name": "Handelsblatt",
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    "url": "https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/immobilien-ueberkreuzschenkung-diesen-steuertrick-sollten-paare-kennen/100226189.html"
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  "account": "Eheleute in Deutschland profitieren von einem hohen steuerlichen Freibetrag, wenn sie Vermögen einander schenken oder hinterlassen. Alle zehn Jahre bleiben Übertragungen steuerfrei, bei Kindern sind die Freibeträge geringer. Bei der selbst genutzten Immobilie ist der Steuervorteil noch größer. Wenn Partner dieses Eigenheim untereinander übertragen, bleibt die Schenkung stets steuerfrei.\n\nIm Fall des Erbes gibt es einen Trick: Eigenheimschaukel. Vermögende Paare lassen sich aus der Gemeinschaft verpflichtender Ehe heraus, um Steuern zu sparen. Indem sie vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln und den sogenannten Zugewinnausgleich zahlen, ist der Steuertrick erfolgreich. Dies funktioniert auch ohne Wechsel des Güterstands.\n\nEin Beispiel: Eine vermögende Frau kann ihr gemeinsam genutztes Familienheim ihrem Ehemann steuerfrei schenken. Nach einer sogenannten Schamfrist kauft sie es ihm wieder ab. Das Ergebnis: Sie bleibt weiterhin Eigentümerin der Immobilie, der Mann erhält Barvermögen, und der Staat erhält keine Steuern.\n\nBei Erbschenkungen ist es ebenfalls möglich Steuern zu sparen. Überkreuzschenkung ermöglicht es, dass der länger lebende Ehepartner auch dann das Eigenheim behält, wenn er nicht allein Erbe wird. Dies geschieht, indem beide Ehepartner sich gegenseitig ihr Hälften schenken und die Schenkungsverträge verpflichten, die Schenkung rückgängig zu machen, wenn die empfangende Person vorfällt. Dies kann auch der Fall sein, wenn die erbenden Kinder die Immobilie nicht selbst bewohnen.",
  "summary": "Die selbst genutzte Immobilie bietet Ehepaaren besondere Steuervorteile. Wer es geschickt anstellt, spart nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch im Erbfall Steuern.",
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