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  "title": "Pfändung: P-Konto einrichten: Welche Rechte Verbraucher haben",
  "url": "https://urgent.news/2026/09/03/pfandung-p-konto-einrichten-welche-rechte-verbraucher-haben",
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  "section": "Business",
  "published": "2026-09-03T03:46:04.000Z",
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    "name": "Handelsblatt",
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    "url": "https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/pfaendung-p-konto-einrichten-welche-rechte-verbraucher-haben/100251662.html"
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  "account": "Schuldner können ihre Kontenguthaben durch Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor Gläubigerzugriff schützen. Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, erklärt, dass jeder mit einem Girokonto ein P-Konto einrichten kann. Das einzige Bedingung ist, keine weiteren P-Konten zu haben. Banken müssen das Umnutzung von Girokonten in P-Konten zulassen und Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungshilfe anbieten, wenn dies erforderlich ist. Nach Umwandlung können keine weiteren Gutschriften erneut eingegangen werden und Freibeträge dürfen nicht verrechnet werden. Ein P-Konto wird als reines Guthabenkonto geführt und kann nicht erneut überzogen werden. Alternativ kann auch ein Basiskonto nach dem Zahlungskontogesetz eingeführt werden, das allen EU-Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt angeboten wird. Um das P-Konto einzurichten, muss das aktuelle Girokonto gekündigt und alle Kontenaufzeichnungen auf das neue Konto übertragen werden.",
  "summary": "Banken müssen die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto grundsätzlich ermöglichen - auch bei überzogenem Konto. Was Betroffene unternehmen können, wenn das Kreditinstitut sich querstellt.",
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