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  "title": "Vermögen: Risiko Pflegeheim – wann Sie für Ihre Eltern zahlen müssen",
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  "published": "2026-11-05T12:40:00.000Z",
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    "name": "Handelsblatt",
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    "url": "https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/vermoegen-wann-kinder-fuer-die-pflege-ihrer-eltern-zahlen-muessen/100246311.html"
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  "account": "Pflegeheim betreiben künftig zunehmend zu finanziellen Belastungen für Familien, da der Eigenanteil an Kosten bundesweit im Juli 2026 bei durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat lag. Nach Forderungen des CDU-Wirtschaftsrats soll dieser Anteil noch steigen. In NRW erhielten 2023 ein Dritelt bis die Hälfte der Pflegeheimbewohner \"Hilfe zur Pflege\" vom Sozialamt, da ihre eigenen finanziellen Mittel oft nicht ausreichen.\n\nSozialämter setzen damit auf die Pflicht zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und fragen oft direkt nach den finanziellen Verhältnissen der Kinder, ohne alle Voraussetzungen zu erfüllen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs schränkt auch den Spielraum der Sozialämter bei der Rückforderung von Schenkungen ein.\n\nWenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person 10.000 Euro erreicht (Schonvermögen) und kein Ehepartner hilft, können Kinder möglicherweise als Unterhaltsverpflichtet eingestuft werden. Dabei spielen nicht nur das eigene Einkommen der Kinder eine Rolle, sondern auch frühere Schenkungen der Eltern.\n\nSchenkungen können nach § 528 Strafgesetzbuch innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden. Sozialämter pfänden den Rückforderungsanspruch selbst und gehen also gegen die Personen, die die Schenkung getätigt haben. Der Rückforderungsanspruch schrumpft jedoch nicht bei Verarmung des Schenkenden über die zehn Jahre hinaus.\n\nDas Sozialamt muss jedoch innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung den Rückforderungsanspruch geltend machen. Eine Schenkung kann nicht gerettet werden, wenn ein Kind das Geschenk nutzt oder finanzielle Unterstützung aus eigener Tasche leistet. Nur Immobilien haben eine gesonderte Verjährungsfrist von zehn Jahren.\n\nWenn ein Kind die Schenkung bereits nutzt, wie zum Beispiel durch den Kauf eines Autos, muss das Sozialamt den Wert trotzdem zurückfordern. Bei Immobilien kann das Kind die Kosten aus eigenen Einkünften oder Geldvermögen tragen oder diese beleihen.\n\nSozialämter kommen aber auch ohne Schenkungen auf Ihre Kinder zurück, wenn diese ein brutto Jahresgehalt von über 100.000 Euro haben. Die Grenze soll bereits im Juni 2026 gesenkt werden, steht aber noch aus. Sozialämter benötigen daher hinreichende Anhaltspunkte, um einen Anspruch gegen Kinder zu erlangen.",
  "summary": "Zahlt das Sozialamt das Pflegeheim, werden Kinder in Regress genommen. Doch die Rechte des Amts sind begrenzt und ein neues Urteil gibt für die Rückforderung von Geldschenkungen weniger Zeit.",
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